Master of Rejection

Im ersten Stu­di­en­jahr wurde uns erzählt, dass jeder nach seinem absol­vierten Bachelor wahr­schein­lich einen Master machen könne. Auch wurde uns erzählt, dass wir gegen Bewerber von anderen Schulen eine bes­sere Chance hätten, da wir einen vier– und keinen drei­jäh­rigen Bachelor haben. Einige Master-​Bewerber wurden jetzt abge­lehnt und des­wegen habe ich mal ver­sucht zu sam­meln, was man in diesem Fall machen kann.

Das Amts­blatt 2008-​01 der Burg sagt: »Über das Ergebnis des Eig­nungs­ge­sprächs ist eine Nie­der­schrift anzu­fer­tigen, aus der Tag und Ort des Gesprächs, die Namen der Prüfer, der Name des Bewer­bers, die Beur­tei­lung und das Gesamt­er­gebnis ersicht­lich sein müssen.« Und fährt dann fort: »Die Prüf­linge erhalten auf Antrag Ein­sicht in das Prü­fungs­pro­to­koll. Der Antrag ist inner­halb eines Monats nach Bekannt­gabe des Prü­fungs­er­geb­nisses bei dem Vor­sit­zenden des jewei­ligen Prü­fungs­aus­schusses schrift­lich zu stellen.« Damit hätte man dann wenigs­tens die Mög­lich­keit zu erfahren, woran es dann schlu­ßend­lich geh­ap­pert hat. Jedoch, im Gegen­satz zu den Diplo­mern, noch immer keine Chance auf einen gleich­wer­tigen Abschluß.

Hat man in der Eig­nungs­prü­fung für den Mas­ter­stu­di­en­gang weniger als 30 Punkte erhalten, erhält man eine Ableh­nung für das ange­strebte Stu­dium. Darauf ist dann fol­gendes zu lesen: »Gegen diesen Bescheid kann inner­halb eines Monats nach Zustel­lung beim Ver­wal­tungs­ge­richt Halle, Thü­ringer Str. 16, 06112 Hallse/[S]., schrift­lich oder zur Nie­der­schrift des Urkun­den­be­amten der Geschäfts­stelle Klage erhoben werden.« Und pas­send schreibt die Zeit dazu in einem Artikel zum Thema: Einen Platz ein­klagen: »Bewerber können eine so genannte Kapa­zi­täts­klage ein­rei­chen, um als Stu­dent ange­nommen zu werden. Das Gericht prüft dann, ob die Hoch­schule mehr Stu­die­rende aus­bilden könnte, als sie angibt. Ist das der Fall, muss sie den kla­genden Bewerber auf­nehmen. Der Rechts­an­walt und die Klage können teuer werden: »Man muss mit bis zu 3000 Euro rechnen«, sagt HU-​Studierendenvertreter Tobias Ross­mann. Über den juris­ti­schen Weg infor­mieren aber auch die stu­den­ti­schen Stu­di­en­be­ra­tungen an den Hoch­schulen.
Auch für den Kla­geweg gibt es »keine Garantie auf Erfolg«, sagt Ross­mann. Seiner Erfah­rung nach seien in den letzten Semes­tern aber »etwa 90 Pro­zent der Klagen an der HU erfolg­reich« gewesen. Joa­chim Baeck­mann, Leiter der HU-​Studierendenabteilung, bestä­tigt diese Zahl zwar nicht, sie sei »zu hoch gegriffen«. Er sagt aber auch, dass die HU bisher tat­säch­lich »über­wie­gend« mit den Ein­klä­gern zu einem Ver­gleich kommt. Sprich: Um der Uni und den Klä­gern einen mona­te­langen und teuren Streit zu ersparen, bekommen die Kläger letzt­end­lich einen Platz. Ziel der HU sei es, »die Zahl zu senken«, sagt Baeck­mann – das Ein­klagen ver­zerre das Bewer­bungs­ver­fahren aus Sicht der Hoch­schulen enorm.« Ob das alles auch für Kunst­hoch­schulen gilt und wie ange­nehm danach das Ver­hältnis zu seinen Pro­fes­soren ist, vermag ich nicht zu sagen. Aber bei drei ange­pei­elten Mas­ter­kol­lo­quien pro Semester (zumin­des­tens im Kom­mu­ni­ka­ti­ons­de­sign), sieht man diese sowieso nicht sehr häufig.

Um die Mas­ter­platz­ver­gabe all­ge­mein zu ändern gibt es mitt­ler­weile eine Online-​Petition. Bei 50.000 Mit­zeich­nern bis Anfang August wird der fol­gende Vor­schlag im Bun­destag debat­tiert: »Der Deut­sche Bun­destag möge beschließen, dass jeder Bache­l­or­ab­sol­vent einen Mas­ter­stu­di­en­platz erhält, unab­hängig von Note, Her­kunft und sozialem Stand.« Das regis­trieren dauert wenige Sekunden und ist auch bei zukünf­tigen Peti­tionen immer sehr nützlich.

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5 Comments

  1. Erstellt am 23. Juli 2009 um 17:44 | Permanent-Link

    Hmmm, inter­es­sant wäre jetzt mal warum „einige“ abge­leht wurden … gibt es zu gute Bewerber von außer­halb? Haben die Profs andere Erwar­tungen an Masterbewerber?

  2. Erstellt am 24. Juli 2009 um 08:53 | Permanent-Link

    Ich würde gerne wissen, wie­viele Master-​Plätze tat­säch­lich zur Ver­fü­gung stehen. Aber wenn ich das Bei­spiel mit der HU ver­standen habe, kriegt man das nur raus, indem man eine Kapa­zi­täts­klage führt. Es wäre besser, man könnte das über eine offi­zi­elle Anfrage erfahren.

    Den Master ein­zu­klagen: Es wäre bestimmt klüger, für die finan­zi­elle Absi­che­rung jemand im Rücken zu haben, wie den Stura oder eine andere Orga­ni­sa­tion, die Stu­den­ten­in­ter­essen ver­tritt. Wäre es mög­lich, ein­zelne Fälle als Präse­denz­fälle »durch­zu­boxen«, so dass andere Stu­denten sich auf diese berufen können, ohne klagen zu müssen?

  3. sevil
    Erstellt am 3. August 2009 um 22:10 | Permanent-Link

    das einige ihren Mas­ter­platz an der burg nicht bekommen haben, sagt doch schon alles. also bilden sie ihre eignen stu­denten zu schlecht aus, oder wie will man sich das sonst erklären?!

  4. Erstellt am 3. August 2009 um 23:41 | Permanent-Link

    mög­lich. viel­leicht möchte man aber auch leute, die ins profil passen. …was sicher bei jedem ein­stel­lungs­test ein aus­wahl­kri­te­rium ist, aber eben nichts mit qua­lität zu tun hat.

  5. ChristophK
    Erstellt am 4. August 2009 um 01:12 | Permanent-Link

    Hej,

    die Anzahl der Stu­di­en­plätze in einem Fach in Sachsen-​Anhalt wird durch Kul­tus­mi­nis­te­rium anhand der Kapa­zi­täts­be­rech­nung fest­ge­legt, in die die per­so­nelle, räum­liche und sach­liche Aus­stat­tung des Faches ein­geht. Diese wird zumin­dest bei uns, an der MLU, vorher in den aka­de­mi­schen Gre­mien wie Fakul­täts– bzw. Fach­be­reichsrat und Senat diskutiert.

    Viel­leicht könnt ihr dort erfahren, wie viele Plätze es gibt?

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