Im ersten Studienjahr wurde uns erzählt, dass jeder nach seinem absolvierten Bachelor wahrscheinlich einen Master machen könne. Auch wurde uns erzählt, dass wir gegen Bewerber von anderen Schulen eine bessere Chance hätten, da wir einen vier– und keinen dreijährigen Bachelor haben. Einige Master-Bewerber wurden jetzt abgelehnt und deswegen habe ich mal versucht zu sammeln, was man in diesem Fall machen kann.
Das Amtsblatt 2008-01 der Burg sagt: »Über das Ergebnis des Eignungsgesprächs ist eine Niederschrift anzufertigen, aus der Tag und Ort des Gesprächs, die Namen der Prüfer, der Name des Bewerbers, die Beurteilung und das Gesamtergebnis ersichtlich sein müssen.« Und fährt dann fort: »Die Prüflinge erhalten auf Antrag Einsicht in das Prüfungsprotokoll. Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bei dem Vorsitzenden des jeweiligen Prüfungsausschusses schriftlich zu stellen.« Damit hätte man dann wenigstens die Möglichkeit zu erfahren, woran es dann schlußendlich gehappert hat. Jedoch, im Gegensatz zu den Diplomern, noch immer keine Chance auf einen gleichwertigen Abschluß.
Hat man in der Eignungsprüfung für den Masterstudiengang weniger als 30 Punkte erhalten, erhält man eine Ablehnung für das angestrebte Studium. Darauf ist dann folgendes zu lesen: »Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Verwaltungsgericht Halle, Thüringer Str. 16, 06112 Hallse/[S]., schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden.« Und passend schreibt die Zeit dazu in einem Artikel zum Thema: Einen Platz einklagen: »Bewerber können eine so genannte Kapazitätsklage einreichen, um als Student angenommen zu werden. Das Gericht prüft dann, ob die Hochschule mehr Studierende ausbilden könnte, als sie angibt. Ist das der Fall, muss sie den klagenden Bewerber aufnehmen. Der Rechtsanwalt und die Klage können teuer werden: »Man muss mit bis zu 3000 Euro rechnen«, sagt HU-Studierendenvertreter Tobias Rossmann. Über den juristischen Weg informieren aber auch die studentischen Studienberatungen an den Hochschulen.
Auch für den Klageweg gibt es »keine Garantie auf Erfolg«, sagt Rossmann. Seiner Erfahrung nach seien in den letzten Semestern aber »etwa 90 Prozent der Klagen an der HU erfolgreich« gewesen. Joachim Baeckmann, Leiter der HU-Studierendenabteilung, bestätigt diese Zahl zwar nicht, sie sei »zu hoch gegriffen«. Er sagt aber auch, dass die HU bisher tatsächlich »überwiegend« mit den Einklägern zu einem Vergleich kommt. Sprich: Um der Uni und den Klägern einen monatelangen und teuren Streit zu ersparen, bekommen die Kläger letztendlich einen Platz. Ziel der HU sei es, »die Zahl zu senken«, sagt Baeckmann – das Einklagen verzerre das Bewerbungsverfahren aus Sicht der Hochschulen enorm.« Ob das alles auch für Kunsthochschulen gilt und wie angenehm danach das Verhältnis zu seinen Professoren ist, vermag ich nicht zu sagen. Aber bei drei angepeielten Masterkolloquien pro Semester (zumindestens im Kommunikationsdesign), sieht man diese sowieso nicht sehr häufig.
Um die Masterplatzvergabe allgemein zu ändern gibt es mittlerweile eine Online-Petition. Bei 50.000 Mitzeichnern bis Anfang August wird der folgende Vorschlag im Bundestag debattiert: »Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass jeder Bachelorabsolvent einen Masterstudienplatz erhält, unabhängig von Note, Herkunft und sozialem Stand.« Das registrieren dauert wenige Sekunden und ist auch bei zukünftigen Petitionen immer sehr nützlich.
5 Comments
Hmmm, interessant wäre jetzt mal warum „einige“ abgeleht wurden … gibt es zu gute Bewerber von außerhalb? Haben die Profs andere Erwartungen an Masterbewerber?
Ich würde gerne wissen, wieviele Master-Plätze tatsächlich zur Verfügung stehen. Aber wenn ich das Beispiel mit der HU verstanden habe, kriegt man das nur raus, indem man eine Kapazitätsklage führt. Es wäre besser, man könnte das über eine offizielle Anfrage erfahren.
Den Master einzuklagen: Es wäre bestimmt klüger, für die finanzielle Absicherung jemand im Rücken zu haben, wie den Stura oder eine andere Organisation, die Studenteninteressen vertritt. Wäre es möglich, einzelne Fälle als Präsedenzfälle »durchzuboxen«, so dass andere Studenten sich auf diese berufen können, ohne klagen zu müssen?
das einige ihren Masterplatz an der burg nicht bekommen haben, sagt doch schon alles. also bilden sie ihre eignen studenten zu schlecht aus, oder wie will man sich das sonst erklären?!
möglich. vielleicht möchte man aber auch leute, die ins profil passen. …was sicher bei jedem einstellungstest ein auswahlkriterium ist, aber eben nichts mit qualität zu tun hat.
Hej,
die Anzahl der Studienplätze in einem Fach in Sachsen-Anhalt wird durch Kultusministerium anhand der Kapazitätsberechnung festgelegt, in die die personelle, räumliche und sachliche Ausstattung des Faches eingeht. Diese wird zumindest bei uns, an der MLU, vorher in den akademischen Gremien wie Fakultäts– bzw. Fachbereichsrat und Senat diskutiert.
Vielleicht könnt ihr dort erfahren, wie viele Plätze es gibt?